1 Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freikirchen.Akademie, ein Bereich der Freikirchen.Bank eG sind Bestandteil der zwischen der Freikirchen.Akademie und seinen Auftraggebern geschlossenen Verträge.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich von der Freikirchen.Akademie bestätigt.
2 Vertragsabschluss
(1) Der Abschluss von Verträgen zwischen den Auftraggebern und der Freikirchen.Akademie über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
(2) Termine und Fristen für die vertraglichen Leistungen der Freikirchen.Akademie werden erst mit Vertragsabschluss verbindlich.
3 Leistungen
(1) Die Freikirchen.Akademie erbringt ihre Leistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeitende.
(2) Auch wenn Leistungen vertragsgemäß an Dritte zu erbringen sind, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen nur gegenüber den Auf-traggebern der Freikirchen.Akademie.
(3) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Freikir-chen.Akademie festgelegt.
(4) Die Leistungen der Freikirchen.Akademie werden insbesondere in Form von Ausbildung, Training und Beratung (Coaching, Supervision, Mentoring, Mediation, Moderation und Organisationsberatung) erbracht.
4 Zahlungen
(1) Die Rechnungen der Freikirchen.Akademie sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge vom Auftraggeber zu begleichen.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen; es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten und rechtskräftig festge-stellt.
5 Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den Inhalten, die Auftraggebern
oder Empfängern von Leistungen zur Verfügung gestellt werden, stehen ausschließlich der Freikirchen.Akademie zu. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Freikirchen.Akademie. Ein Mit-schnitt auf Ton- oder Videobändern ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Freikirchen.Akademie erlaubt.
(2) Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
6 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Freikirchen.Akademie verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenar-beit mit dem Auftraggeber bekannt werden.
(2) Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von der Freikirchen.Akademie gespeichert.
(3) Die Freikirchen.Akademie ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und der Kundengruppe in seiner öffentlichen Referenzliste zu führen.
7 Kündigung, Rücktritt, Absagen von Terminen
(1) Ausbildungen mit einer Vertragslaufzeit von mind. einem Jahr können nur im Rahmen der Rücktrittsregel, wie unter 2 dargestellt ist, gekündigt werden. Der Ausbildungsteilnehmer bucht die Ausbildung in einem Stück und muss diese auch in ihrer Gesamtheit zahlen.
(2) Bei einem schriftlich zu erklärendem Rücktritt durch den Auftraggeber / den/die TeilnehmerIn der Ausbildungsmaßnahme bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 150,00 € berechnet. Bei der Absage 8 Wochen vor Beginn der Ausbil-dungs-/Seminarmaßnahme werden 50 % der gesamten Teilnahmegebühren fällig, bei der Absage 4 Wochen vor Ausbildung-/Seminarbeginn werden 75 % der gesamten Teilnahmegebühren fällig - bei einer Absage nach diesem Zeitpunkt sind es 100 %. Dies gilt auch bei Nichterschei-nen und Erkrankung des/der TeilnehmerIn. Ein/Eine ErsatzteilnehmerIn kann gestellt werden, bedarf jedoch der Zustimmung der Freikir-chen.Akademie und muss den Zugangsvoraussetzungen entsprechen.
(3) Weist der Auftraggeber / der/die TeilnehmerIn nach, dass der Freikirchen.Akademie durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung entsprechend.
(4) Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit ist der Eingang von Absage, Rücktritt und Kündigung bei der Freikirchen.Akademie maßgebend.
8 Rücktrittsvorbehalte, Zeitliche Verschiebung
(1) Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit oder das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die Freikirchen.Akademie berechtigt, das Seminar/die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Teilnehmer-/Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehen-de Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(2) Kann die Freikirchen.Akademie eine Leistung in einem Vertragsverhältnis nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird die Freikir-chen.Akademie mit dem Auftraggeber / den Seminarteilnehmern einen neuen Termin vereinbaren. Weitergehende Ansprüche sind ausge-schlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9 Haftung
(1) Alle Informationen, Methoden und Empfehlungen, die im Rahmen der Ausbildung von der Freikirchen.Akademie an den Auftraggeber / den/die TeilnehmerIn weitergegeben werden, beruhen auf Quellen, die die Freikirchen.Akademie als zuverlässig erachtet.
(2) Weder die Freikirchen.Akademie, noch von ihr mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Personen können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die sich aus der im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit (Ausbildung und/oder Seminare) gemachten konkreten Hinweisen resultie-ren, eine Haftung übernehmen; es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(3) Die Freikirchen.Akademie und von ihr beauftragte Personen haften für über Ziff. 9(1) hinausgehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Alle TeilnehmerInnen an den Ausbildungs- und Seminarveranstaltungen tragen die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlun-gen.
10 Übertragbarkeit der Rechte
(1) Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einem mit der Freikirchen.Akademie geschlossenem Vertrag nicht auf Dritte übertragen; es sei denn, dass die Freikirchen.Akademie diesem Ansinnen schriftlich zustimmt.
11 Vertrauliche Informationen | Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Ge-schäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspart-ners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
12 Urheberrechte
(1) Produkte, seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen aller Art und elektronische Trainingsmedien, die von der Freikirchen.Akademie stammen, unterliegen dem Urheberrecht der Freikirchen.Akademie und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden, es sei denn dies ist zur Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der TeilnehmerInnen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
13 Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Freikirchen.Akademie ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
(2) In diesem Fall wird die Freikirchen.Akademie dem Auftraggeber / den TeilnehmerInnen den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber / die TeilnehmerInnen diesen in schriftlicher Form zustimmt. Die Freikirchen.Akademie wird den Auftraggeber / die TeilnehmerInnen auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Die Zustimmung muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei der Freikirchen.Akademie eingegangen sein. Stimmt der Auftraggeber / der/die TeilnehmerIn den Änderungen nicht zu, gilt der Änderungs-wunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
14 Sektenpassus
(1) Die Seminare und Ausbildungen sowie die gesamte Beratungsarbeit der Freikirchen.Akademie beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie oder einem Sektenkult. Deshalb distanziert sich die Freikirchen.Akademie auch entschieden von Organisati-onen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehen-den Unternehmen ab.
(2) Die Freikirchen.Akademie erklärt, dass sie nicht nach einer Methode ("Technologie") von L. Ron Hubbard (z. B. der "Technologie" zur Füh-rung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt.
(3) Die Freikirchen.Akademie verwahrt sich gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese "Technologien" angelehnt sind und unterbindet jedwede Verbreitung in der eigenen Orga-nisation. Die Freikirchen.Akademie organisiert keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten "Technologien" und veranlasst niemand dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen.
(4) Die Freikirchen.Akademie unterhält wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode ("Technologie") von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden ("Technologie") von L. Ron Hubbard unterstützen.
15 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
(2) Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die Freikirchen.Akademie verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
1 Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freikirchen.Fundraising, ein Bereich der Freikirchen.Bank eG sind Bestandteil der zwischen der Freikirchen.Fundraising und seinem/seiner Auftraggebenden geschlossenen Verträge.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der/des Auftraggebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich von der Freikirchen.Fundraising bestätigt.
2 Vertragsabschluss
(1) Der Abschluss von Verträgen zwischen der/dem Auftraggebenden und der Freikirchen.Fundraising über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
(2) Termine und Fristen für die vertraglichen Leistungen der Freikirchen.Fundraising werden erst mit Vertragsabschluss verbindlich.
3 Leistungen
(1) Die Freikirchen.Fundraising erbringt ihre Leistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeitende und/oder Kooperationspartner/innen.
(2) Auch wenn Leistungen vertragsgemäß an Dritte zu erbringen sind, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen nur gegenüber dem/der Auftraggebenden der Freikirchen.Fundraising.
(3) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem/der Auftraggebenden und der Freikirchen.Fundraising festgelegt.
(4) Die Leistungen der Freikirchen.Fundraising werden insbesondere in Form von Beratung im Kontext von Fundraising und Weiterbildung („Modulares Lernen“) erbracht.
4 Zahlungen
(1) Die Rechnungen der Freikirchen.Fundraising sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge von dem/der Auftraggebenden zu beglei-chen.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen; es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten und rechtskräftig festge-stellt.
5 Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den Inhalten, die der/dem Auftraggebenden oder Empfangenden von Leistungen zur Verfügung gestellt werden, stehen ausschließlich der Freikirchen.Fundraising zu. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Freikirchen.Fundraising. Ein Mit-schnitt auf Ton- oder Videobändern ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Freikirchen.Fundraising erlaubt.
(2) Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
6 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Freikirchen.Fundraising verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammen-arbeit mit dem/der Auftraggebenden bekannt werden.
(2) Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von der Freikirchen.Fundraising gespeichert.
(3) Die Freikirchen.Fundraising ist berechtigt, den Namen des/der Auftraggebenden und der Kund/innengruppe in seiner öffentlichen Referenz-liste zu führen.
7 Kündigung, Rücktritt, Absagen von Terminen
(1) Beratungsverträge und Weiterbildungsverträge können von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird die Kündigung einseitig von der/dem Auftraggebenden ausgesprochen, sind die vereinbarten Sitzungen voll zu bezahlen.
(2) Kann ein vereinbarter Termin von der/dem Auftraggebenden nicht wahrgenommen werden, so muss dieser schriftlich abgesagt werden.
(3) Die Vertragsparteien versuchen sich im Beratungsfall auf einen zeitnahen (innerhalb der darauffolgenden 14 Tage) Ersatztermin zu einigen. Gelingt dies, so entstehen keinen weiteren Kosten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von zwei Tagen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin 25 %, innerhalb von einem Tag 50 % und unmittelbar am Tag 100 % des auf den abgesagten Ter-min entfallenden Honorars zzgl. der ggf. im Vertrag vereinbarten weiteren Kosten zu zahlen.
(3.1) Für Verträge, bei denen regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind gilt:
(3.2) Beratungen mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren können nur im Rahmen der Rücktrittsregel, wie unter 3.3 dargestellt ist, gekün-digt werden.
(3.3) Bei einem schriftlich zu erklärendem Rücktritt durch den Auftraggeber bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 150,00 € berechnet. Bei der Absage 8 Wochen vor Beginn werden 50 % des vereinbarten Auftragswertes fällig, bei der Absage 4 Wochen vor Beginn werden 75 % des gesamten Auftragswertes fällig - bei einer Absage nach diesem Zeitpunkt sind es 100 %. Dies gilt auch bei Nichterscheinen und Erkrankung des/der Teilnehmenden. Ein/Eine Ersatzteilnehmende kann gestellt werden, bedarf jedoch der Zustimmung der Freikirchen.Fundraising.
(4) Die Vertragsparteien versuchen sich im Falle von Weiterbildung im Kontext des Themas Fundraising auf einen Ersatztermin zu einigen, insofern ein zentral angebotenes Modul des gleichen Themas wiederkehrend angeboten wird. Gelingt dies, so entstehen keinen weiteren Kosten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von zwei Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin 25 %, innerhalb von einer Woche 50 % und 3 Tage bis Kurstermin 100 % des auf den abgesagten Termin entfallenden Honorars zzgl. der ggf. im Vertrag vereinbarten weiteren Kosten zu zahlen.
(5) Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit ist der Eingang von Absage, Rücktritt und Kündigung bei der Freikirchen.Fundraising maßgebend.
8 Rücktrittsvorbehalte, Zeitliche Verschiebung
(1) Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit oder das Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl ist die Freikirchen.Fundraising berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Honorare und Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(2) Kann die Freikirchen.Fundraising eine Leistung in einem Vertragsverhältnis gem. Ziff. 7(2) (Beratungsfall) nicht zu dem vereinbarten Zeit-punkt erbringen, wird die Freikirchen.Fundraising mit dem/der Auftraggebenden einen neuen Termin vereinbaren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
9 Haftung
(1) Alle Informationen, Methoden und Empfehlungen, die im Rahmen der Beratung und Weiterbildung von der Freikirchen.Fundraising an den Auftraggeber weitergegeben werden, beruhen auf Quellen, die die Freikirchen.Fundraising als zuverlässig erachtet.
(2) Weder die Freikirchen.Fundraising, noch von ihr mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Personen können für eventuelle Nachtei-le oder Schäden, die sich aus der im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit gemachten konkreten Hinweisen ergeben, eine Haftung übernehmen; es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(3) Die Freikirchen.Fundraising und von ihr beauftragte Personen haften für über Ziff. 9(1). hinausgehende Schäden nur bei Vorsatz oder gro-ber Fahrlässigkeit.
(4) Alle Teilnehmenden an den Beratungs- und Weiterbildungsveranstaltungen tragen die volle Verantwortung für sich und die eigenen Hand-lungen.
10 Übertragbarkeit der Rechte
(1) Der/die Auftraggebende kann seine/ihre Rechte aus einem mit der Freikirchen.Fundraising geschlossenem Vertrag nicht auf Dritte über-tragen; es sei denn, dass die Freikirchen.Fundraising diesem Ansinnen schriftlich zustimmt.
11 Vertrauliche Informationen | Datenschutz
(1) Die Vertragspartner/innen werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners, bzw. der anderen Vertragspartnerin mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner/innen werden personenbezo-gene Daten des jeweils anderen Vertragspartners, bzw. der jeweilig anderen Vertragspartnerin nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners, bzw. der anderen Vertragspartnerin an Dritte weitergeben.
12 Urheberrechte
(1) Produkte, beratungsbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen aller Art und elektronische Trainingsmedien, die von der Freikir-chen.Fundraising stammen, unterliegen dem Urheberrecht der Freikirchen.Fundraising und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden, es sei denn dies ist zur Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
13 Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Freikirchen.Fundraising ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
(2) In diesem Fall wird die Freikirchen.Fundraising dem/der Auftraggebenden den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der/die Auftraggebende diesen in schriftlicher Form zustimmt. Die Freikirchen.Fundraising wird den/der Auftraggebenden auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Die Zustimmung muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei der Freikirchen.Fundraising eingegangen sein. Stimmt der/die Auftraggebende den Änderungen nicht zu, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorge-schlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
14 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
(2) Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der/die Auftraggebende und die Freikirchen.Fundraising verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
01/2026